doppelte Haushaltsführung
- doppelte Haushaltsführung
doppelte Haushaltsführung,
steuerrechtlicher
Begriff, der den Umstand betrifft, dass ein
Steuerpflichtiger aus betrieblichen oder beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am Beschäftigungsort wohnt. Die durch die doppelte Haushaltsführung veranlassten notwendigen Mehraufwendungen werden im Rahmen der
Betriebsausgaben oder
Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt, allerdings ist seit dem 1. 1. 1996 der Abzug der Aufwendungen auf insgesamt zwei Jahre seit
Begründung der doppelten Haushaltsführung begrenzt. Mehraufwendungen für Verpflegung dürfen nur noch für die Dauer von drei Monaten und nur in Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge abgezogen werden. Aufwendungen für wöchentlich eine Heimfahrt sind nach Ablauf von zwei Jahren zwar nicht mehr als Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wohl aber wie sonstige Aufwendungen für Fahrten zwischen
Wohnung und
Arbeitsstätte (als Betriebsausgaben oder Werbungskosten) abzugsfähig.
Universal-Lexikon.
2012.
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